Koalitionsvertrag

CDU, CSU und SPD haben sich am 7. Februar 2018 auf einen Koalitionsvertrag „Ein neuer Aufbruch für Europa, Eine neue Dynamik für Deutschland, Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ geeinigt. Das Ergebnis der Mitgliederbefragung der SPD soll Anfang März vorliegen.

Nachfolgend sind die für unsere Arbeit wichtigen Punkte aufgeführt (die Nummerierung ist dem Koalitionsvertrag entnommen):

IV.     Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung

2. Berufliche Bildung und Weiterbildung

  • „Wir wollen die Allianz für Aus- und Weiterbildung fortsetzen und mit dem Ziel weiterentwickeln, allen jungen Menschen einen qualitativ hochwertigen Ausbildungsplatz garantiert anzubieten. Die assistierte Ausbildung, bei der neben den Jugendlichen auch den Eltern, Schulen und Unternehmen unterstützt werden, wollen wir bundesweit ausbauen.“ (S. 31)

3. Hochschulen und Wissenschaft

  • „Wir wollen die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes weiterhin sicherstellen, indem wir die Zugangsvoraussetzungen im Bundesrecht künftig auch stärker an gewonnenen berufspraktischen Erfahrungen oder besonderen wissenschaftlichen Qualifikationen orientieren und beispielsweise den Zugang zum höheren Dienst des Bundes auch für Bachelor-Absolventen mit Promotion oder mehrjähriger beruflicher Erfahrung öffnen.“ (S. 34)

5. Digitalisierung

  • „Die Digitalisierung bietet große Chancen für unser Land und seine Menschen. … Dafür setzen wir uns anspruchsvolle Ziele: … eine Arbeitswelt, die Menschen im digitalen Wandel befähigt, sichert und mehr Lebensqualität ermöglicht.“

Gute digitale Arbeit 4.0

  • „Arbeitsschutz und Innovation wollen wir zusammen denken. Deutschland soll zu einem führenden Markt fürAssistenzsysteme werden, die Inklusion ermöglichen sowie lern- und gesundheitsförderlich sind.“ (S. 42)

Auf dem Weg in die digitale Verwaltung

  • Errichten einer E-Government-Agentur,die für alle föderalen Ebenen Standards entwickelt
  • Einführung einer vollständig elektronischen Vorgangsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung (S. 46)
  • Schaffung einer Beteiligungsplattform für Gesetzentwürfe (S. 46)
  • Fortführung der IT-Konsolidierung (S.46)

V.      Gute Arbeit, breite Entlastung und soziale Teilhabe sichern

1. Gute Arbeit

  • „Wir wollen den Missbrauch bei den Befristungen abschaffen. Deshalb dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Bei Überschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet zustande gekommen. Die Quote ist jeweils auf den Zeitpunkt der letzten Einstellung ohne Sachgrund zu beziehen.“ (S. 52)
  • Sachgrundlose Befristung nur noch für 18 Monate zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer nur noch eine einmalige Verlängerung möglich (S. 52)

VI .  Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen

4. Verkehr

Schienenverkehr (Seite 77 f.)

  • „Wir wollen zudem mehr hindernisfreie Mobilität ermöglichen. Ein Schlüsselprojekt dabei ist das Programm zur Förderung von Barrierefreiheit auf Bahnhöfen.“ (S. 78)
  • „Wir werden uns im Mobilitätsbereichan der UN-Behindertenrechtskonvention orientieren. Der Bund begleitet den Prozess zum barrierefreien ÖPNV bis 2022.“ (S. 79)

VII.  Soziale Sicherheit

1. Rente

  • Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und bei Bedarf durch Steuermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird. Für die Sicherung des Niveaus bei 48 Prozent werden wir in 2018 die Rentenformel ändern und parallel dazu eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ einrichten.“ (S. 91)
  • „Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden.“ (S. 91)
  • „Die Grundrente gilt für bestehende undzukünftige Grundsicherungsbezieher, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeitender Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der „Grundrente“ ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung.“(S. 91)
  • „Wir wollen, dass der Bezug sozialerstaatlicher Leistungen und der neu geschaffenen Grundrente nicht dazu führt, dass selbstgenutztes Wohneigentum aufgegeben werden muss. Dazu werden wir die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende überarbeiten, angleichenund so ändern, dass Bezieher sozialer staatlicher Leistungen in ihrem Wohneigentum wohnen bleiben können.“ (S. 92)
  • „Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können. Wir wollen die Anhebung der Zurechnungszeiten beschleunigen, indem wir das jetzt vorgesehene Alter von 62 Jahren und drei Monaten in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate anheben. Danach wird die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter 67 angehoben.“(S. 92)
  • „Wir wollen Möglichkeiten und Anreize zum freiwilligen längeren Arbeiten und damit auch das Angebot der „Flexi-Rente“nachhaltig gestalten.“ (S. 92)

2. Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

„Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Mit dem Bundesteilhabegesetz haben wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention getan. Seine Umsetzung werden wir in den kommenden Jahren intensiv begleiten und gleichzeitig die Teilhabe weiterfördern.“ (S. 93)

Teilhabe an Arbeit

  • „Wir prüfen die Einführung eines Budgets für Ausbildung. Wir wollen zudem  die Assistierte Ausbildung um zwei Jahre verlängern und weiterentwickeln. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit den Akteuren der Arbeitsmarktpolitik klären, wie Teilqualifizierungen einen Beitragleisten können, auch Menschen mit Beeinträchtigungen, die als nichtausbildungsfähig gelten, einen schrittweisen Einstieg in eine anerkannteAusbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBIG) oder § 42m Handwerksordnung(HwO) zu ermöglichen. Inklusionsbetriebe werden wir weiter fördern.“ (S. 93)
  • „Wir wollen die Werkstätten fürbehinderte Menschen unterstützen, ihr Profil entsprechend neuer Anforderungen weiterzuentwickeln und dem Wunsch der Menschen mit Behinderungen nach Selbstbestimmung Rechnung zu tragen.“ (S. 93)
  • „Gemeinsam mit der Bundesagentur fürArbeit werden wir die Ursachen der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeitvon Menschen mit Behinderungen genau analysieren und passgenaue Unterstützungsangebote entwickeln. Wir wollen die Meldepflicht an die Arbeitsagenturen für offene Stellen im öffentlichen Dienst, die von einem Menschen mit Schwerbehinderung besetzt waren, wiedereinführen.“ (S. 93)
  • Das betriebliche Eingliederungsmanagement wollen wir stärken. Für alle Menschenmit Behinderungen, ob im allgemeinen Arbeitsmarkt oder in Werkstätten beschäftigt, wollen wir den vollen Zugang zu medizinisch-beruflicher Rehabilitation verbessern. Wir sehen dabei insbesondere für Menschen mit psychischer Erkrankung einen Nachholbedarf.“ (S. 93)

Barrierefreiheit

  • „Wir wollen behinderungsgerechten, barrierefreien Wohnungsbau und barrierefreie Mobilität fördern, damit Menschen mit Behinderungen eine Wahl haben, wo und wie sie leben wollen. Wir wollen darüber hinaus Initiativen zu mehr Barrierefreiheit in Städten und Gemeinden stärken.“ (S. 93 f.)
  • „Im Rahmen der Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden wir prüfen, wie Private, die Dienstleistungen für die Allgemeinheiterbringen, angemessene Vorkehrungen umsetzen können.“ (S. 94)
  • „Die Digitalisierung eröffnet neueTeilhabechancen insbesondere für sinnesbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen. Hier wollen wir einen Schwerpunkt im Nationalen Aktionsplan setzen.“(S. 94)

Unabhängige Teilhabeberatung

  • „Unabhängige Teilhabeberatung wollen wir durch eine Weiterführung der Finanzierung verlässlich schützen.“ (S. 94)

Schnittstellenklärung eingeschränkte bzw. dauerhafte Erwerbsminderung

  • „Die unterschiedliche Gewährung existenzsichernder Leistungen bei Menschen mit befristeter und dauerhafter Erwerbsminderung werden wir prüfen.“ (S. 94)

3. Reform des Sozialen Entschädigungsrechts

  •  „Wir wollen das SozialeEntschädigungsrecht (SER) reformieren. Dabei werden die Regelungen insbesondere an den Bedarfen der Opfer von Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrortaten ausgerichtet. Psychische Gewalt wird in den Gewaltbegriff einbezogen. „Neue Leistungen der Sofort- bzw. Akuthilfen (u.a. Traumaambulanzen) werden schnell, niedrigschwellig und unbürokratisch zugänglich gemacht. Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene werden erhöht. Teilhabeleistungen werden künftig grundsätzlich ohne den Einsatz von Einkommen und Vermögenerbracht.“ (S. 94)

4. Gesundheit und Pflege

Ambulante Versorgung

„Wir werden in einem Sofortprogramm die Leistungen und den Zugang zur Versorgung für gesetzlich Versicherte verbessern. Dazu werden die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter einer bundesweit einheitlichen, einprägsamen Telefonnummer von 8 bis 18 Uhr erreichbar sein und auch haus- und kinderärztliche Termine vermitteln.“ (S. 97)

Prävention

  • „Wir wollen die Gesundheitskompetenzder Bevölkerung und die Prävention in allen Lebensbereichen deutlich stärken. Auf Grundlage des Berichtes der Nationalen Präventionskonferenz und der anschließenden Beratungen im Deutschen Bundestag werden wir ein Eckpunktepapierzur Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes vorlegen.“ (S. 100)
  • „Mit einem NationalenGesundheitsportal wollen wir, dass sich die Patientinnen und Patienten verlässlich schnell und umfassend im Internet über medizinische Fragestellungen und Strukturen unseres Gesundheitswesens informieren können.“ (S. 100)
  • „Wir werden Patientenrechte stärken. Dazu werden wir Vorschläge für einen Patientenentschädigungsfonds für Schäden in Härtefällen, bei denen die bestehenden Haftungsregelungen nicht greifen, prüfen.“ (S. 100)

X. Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft

2. Moderner Staat

Öffentlicher Dienst

  • „Wir bekennen uns zu einem modernen öffentlichen Dienst, der mit bestens ausgebildeten und hochmotivierten Beschäftigten seine Aufgabe gut, zuverlässig und effizient erledigt. Wir werden uns um die Nachwuchsgewinnung kümmern. Der öffentliche Dienst muss unter Beibehaltung seiner Qualifikationsanforderungen attraktiv sein, damit der Staat im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen kann. Tarifabschlüsse (TVöD) wollen wir grundsätzlich gleich auf die Bundesbeamtenbesoldung übertragen.“ (S.128)
  • „Das Bundespersonalvertretungsrecht wird novelliert.“ (S.128)
  • „Wir wollen Arbeitszeitkontenmodelle im öffentlichen Dienst einführen, die einen planbaren Überstunden- und Mehrarbeitsabbau unter Berücksichtigung besonders belasteter Bereiche ermöglichen.“ (S. 129)
  • „Wir stehen zum Bonn-Berlin-Gesetz. Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zentrum. Der Bund wird mit der Region Bonn sowie den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung („Bonn-Vertrag“) schließen.“ (S. 129)

XII. Deutschlands Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit in der Welt

7. Moderne Bundeswehr

Für die Menschen in der Bundeswehr – ein attraktiver Arbeitgeber (S. 157)

  • „Wir werden dazu die Gedanken derAgenda Attraktivität und die Personalstrategie der Bundeswehr weiterentwickelnund ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.“ (S. 157)
  • „Wo dies gesetzgeberisches Handelnerfordert, werden wir noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr mit dem Ziel vorlegen, die Gehalts- und Besoldungsstrukturen wettbewerbsgerecht zu gestalten, das Dienstrecht zu flexibilisieren, die mit den hohen Mobilitätsanforderungen verbundenen hohen Belastungen besser auszugleichen und eine bessere soziale Absicherung von Bundeswehrangehörigen, insbesondere auch beim Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende der Dienstzeit von Soldatinnen undSoldaten auf Zeit zu erreichen und dadurch Versorgungslücken zu schließen und die Berufsförderung zu stärken.“ (S. 157 f.)

Den Koalitionsvertrag können Sie unter folgenden beiden Links laden:

https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1 oder https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag 2018.pdf

Die Seitenangaben in diesem Rundschreiben beziehen sich auf den Koalitionsvertrag, der auf der o.g. Homepage der CDU veröffentlicht wurde.

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AGSVB Rundschreiben 03/2018