Einladungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers zum Vorstellungsgespräch trotz nicht bestandenem Eignungstest

Öffentliche Arbeitgeber sind nach § 82 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber in einem Stellenbesetzungsverfahren zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt (§ 82 Satz 3 SGB IX).

Vor einem Vorstellungsgespräch finden vielfach Eignungstests statt. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat sich in seinem Urteil vom 09. September 2015 (Az. 3 Sa 36/15) mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein schwerbehinderter Bewerber auch dann zu einem Gespräch einzuladen ist, wenn der Eignungstest nicht bestanden wurde.

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BIT inklusiv – Barrierefreie Informationstechnik für inklusives Arbeiten

BIT inklusiv ist ein auf drei Jahre angelegtes Projekt, das durch das Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert wird. Durchgeführt wird das Projekt vom Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) in Marburg.

BIT inklusiv fördert neue Beschäftigungsmöglichkeiten durch barrierefreie Informationstechnik. Zum Angebot des Projekts gehört die Bündelung von Know-how in Form von Kompetenzzentren und der Qualifizierung von Schlüsselpersonen in Behörden und Unternehmen. Weiterhin wird die Entwicklung eines standardisierten Testverfahrens für die Zugänglichkeit von Desktopanwendungen gefördert.

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Große Anfrage „Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland“

Die Bundesregierung hat Ende Oktober 2015 ihre Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt (BT-Drucksache 18/6533). Die 241 Fragen wurden zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilbereichen vor dem Hintergrund der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes, der Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen, der Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen, der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Nationalen Aktionsplans gestellt.

Auf einige ausgewählte Fragen möchte ich hier gesondert hinweisen: 

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