Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BT-Drs. 19/2072)

Die EU hat im Jahr 2016 die Richtlinie (EU) 2016/2102 verabschiedet, die am 23. Dezember 2016 in Kraft getreten ist. Ziel der Richtlinie ist es, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich sind. Zu diesem Zweck sollen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die einen barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen regeln, angeglichen werden. Die Richtlinie (EU) 2016/2102 wird im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) umgesetzt. Dafür sieht der Gesetzentwurf folgende Gesetzesänderungen vor:

„Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BT-Drs. 19/2072)“ weiterlesen

BIT inklusiv – Barrierefreie Informationstechnik für inklusives Arbeiten

BIT inklusiv ist ein auf drei Jahre angelegtes Projekt, das durch das Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert wird. Durchgeführt wird das Projekt vom Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) in Marburg.

BIT inklusiv fördert neue Beschäftigungsmöglichkeiten durch barrierefreie Informationstechnik. Zum Angebot des Projekts gehört die Bündelung von Know-how in Form von Kompetenzzentren und der Qualifizierung von Schlüsselpersonen in Behörden und Unternehmen. Weiterhin wird die Entwicklung eines standardisierten Testverfahrens für die Zugänglichkeit von Desktopanwendungen gefördert.

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Behindertengleichstellungsrecht

Das Bundeskabinett hat am 13. Januar 2016 den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen. Zu den Schwerpunkten der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zählen insbesondere:

Der Behinderungsbegriff des BGG wird an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) angepasst. Er beschreibt Behinderung als das Ergebnis von Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit Barrieren, die umwelt- oder einstellungsbedingt sind.

Das bestehende Benachteiligungsverbot im BGG wird dahingehend ergänzt, dass die Versagung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen eine Benachteiligung im Sinne dieses Gesetzes ist. Angemessene Vorkehrungen sind Maßnahmen, die im Einzelfall geeignet und erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass ein Mensch mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen alle Rechte genießen und ausüben kann, und die Träger öffentlicher Gewalt nicht unverhältnismäßig oder unbillig belasten.

Innerhalb der Bundesverwaltung wird die Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Informationstechnik verbessert.

Alle zivilen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sollen barrierefrei gestaltet werden (Bisher umfasste die Regelung neben Neubauten nur „große“ Um- und Erweiterungsbauten).

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Große Anfrage „Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland“

Die Bundesregierung hat Ende Oktober 2015 ihre Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt (BT-Drucksache 18/6533). Die 241 Fragen wurden zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilbereichen vor dem Hintergrund der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes, der Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen, der Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen, der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Nationalen Aktionsplans gestellt.

Auf einige ausgewählte Fragen möchte ich hier gesondert hinweisen: 

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Digitale Verwaltung 2020

Im Zuge der Umsetzung der Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung (BT-Drs. 18/2390) hat das Bundeskabinett das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ beschlossen. Ein zentrales Handlungsfeld des Programms „Digitale Verwaltung 2020“ sind die Maßnahmen zur Umsetzung des eGovernment-Gesetzes. Hierzu zählt die Barrierefreiheit (Punkt 2.3.2 auf Seite 17). Ziel ist es, die elektronische Verwaltungsarbeit im Bund nach innen wie außen barrierefrei auszugestalten. Somit dient Barrierefreiheit nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch allen Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung. Die Schwerbehindertenvertretungen werden mit dafür Sorge tragen, dass die an den Arbeitsplätzen eingesetzten Informations- und Kommunikationstechniken und Verfahren auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Behinderung gut und effizient genutzt werden können.

Das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ finden Sie unter folgendem Link: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Pressemitteilungen/2014/09/regierungsprogramm-digitale-verwaltung-2020.pdf?blob=publicationFile

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AGSVB Rundschreiben 02/2015

Arbeitshilfen für schwerhörige sowie blinde und sehbehinderte Beschäftigte

Projekt hörkomm.de

hörkomm.de verbessert die Teilhabechancen von schwerhörigen Beschäftigten im Arbeitsleben. Das Projekt entwickelt Kriterien für eine barrierefreie Arbeitswelt für Hörgeschädigte. Auf der Homepage finden sich umfangreiche Informationen unter anderem zu Hilfsmitteln und guten Beispielen aus der Praxis (hier der Link www.hoerkomm.de). hörkomm.de wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.

Projekt Incobs

Incobs.de informiert über Technologien für Blinde und Sehbehinderte. Incobs testet Geräte, Software und Hilfsmittel auf ihre Tauglichkeit für blinde und sehbehinderte Nutzer. Die Homepage enthält u. a. Tests, Leitfäden und Fachbeiträge aus den Bereichen Sehbehinderung und Barrierefreiheit. (Hier der Link: www.incobs.de)

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