Projekt Schriftspracherwerb gehörloser Menschen zur Förderung inklusiver Teilhabe am Arbeitsmarkt

In Deutschland leben mindestens 19.000 gehörlose Menschen im Lebensalter von 20 bis 65 Jahren, die nicht über beruflich verwertbare Schriftsprachkompetenz verfügen. Dies hat wesentliche nachteilige Wirkungen auf die Chancen der Teilhabe am Arbeitsleben. Diese fehlende Qualifikation wird mit zunehmenderBedeutung neuer Medien ein immer schwerwiegenderes Defizit. Berufliche Kommunikation basiert immer stärker auf Medien und Techniken, die Schriftsprachkompetenz voraussetzen.

Ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördertes Projekt (2014-2017) entwickelte und erprobte eine neue Methode des Schriftsprachunterrichts für gehörlose Menschen, die auf kontrastivem Unterricht und dem Einsatz einer speziellen „GebärdenSchrift“ beruht. Die Unterrichtsmethode wird umfassend mit eigens dafür vom Projekt entwickelten EDV-Modulen und Unterrichtsmaterialien unterstützt. Der Unterricht von gehörlosen Trainern wird an den Modellstandorten Kiel, Dortmund, Cottbus und Chemnitz sowie in Hamburg angeboten.

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Arbeitshilfen für schwerhörige sowie blinde und sehbehinderte Beschäftigte

Projekt hörkomm.de

hörkomm.de verbessert die Teilhabechancen von schwerhörigen Beschäftigten im Arbeitsleben. Das Projekt entwickelt Kriterien für eine barrierefreie Arbeitswelt für Hörgeschädigte. Auf der Homepage finden sich umfangreiche Informationen unter anderem zu Hilfsmitteln und guten Beispielen aus der Praxis (hier der Link www.hoerkomm.de). hörkomm.de wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.

Projekt Incobs

Incobs.de informiert über Technologien für Blinde und Sehbehinderte. Incobs testet Geräte, Software und Hilfsmittel auf ihre Tauglichkeit für blinde und sehbehinderte Nutzer. Die Homepage enthält u. a. Tests, Leitfäden und Fachbeiträge aus den Bereichen Sehbehinderung und Barrierefreiheit. (Hier der Link: www.incobs.de)

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Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0)

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 vom 12. September 2011 (BGBl I vom 21.09.2011, S. 1843) ist am 22. September 2011 in Kraft getreten. Die Verordnung richtet sich an Behörden der Bundesverwaltung. Sie legt fest, welche Voraussetzungen für Angebote im Internet einzuhalten sind und bis zu welchem Zeitpunkt sie umgesetzt werden müssen. Sie orientiert sich an den derzeitigen technischen Möglichkeiten und stellt somit eine Weiterentwicklung der bisherigen BITV vom 17. Juli 2002 dar, die nunmehr außer Kraft getreten ist.

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