Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung

Für die bevorstehenden Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ein erheblicher zeitlicher Vorlauf für die Gewinnung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern, Wahlvorstand usw. erforderlich ist. Auf den Internetseiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ist ein „ZB Spezial: SBV-Wahl 2018″ eingerichtet. Dort finden Sie Informationen und Hilfestellung bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Umfangreiches Informationsmaterial wie Broschüren, Wahlkalender und Wahlformulare (z.B. Muster für Stimmzettel und Aushänge) können unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.integrationsaemter.de/wahl/484c/index.html

Gegenüber den letzten Wahlen 2014 gibt es eine wesentliche Änderung zum Wahlverfahren bei der Wahl der Stufenvertretungen:

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Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer Kündigung

Mit dem Bundesteilhabegesetz ist die zentrale Beteiligungsnorm der Schwerbehindertenvertretung (§ 178 Absatz 2 SGB IX) um eine Unwirksamkeitsklausel erweitert worden. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam (§ 178 Absatz 2 Satz 3 SGB IX).

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat in einem Positionspapier zur Neuregelung Stellung genommen und eine Reihe von Verfahrensfragen aufgegriffen. Die ВIH-Stellungnahme zur Unwirksamkeitsklausel finden Sie unter dem Link: https://www.integrationsaemter.de/files/11/2017-03-21_-_Stellungnahme_BIH_zur_Unwirksamkeitsklausel_x.pdf

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AGSVB Rundschreiben 02/2018

Große Anfrage „Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland“

Die Bundesregierung hat Ende Oktober 2015 ihre Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt (BT-Drucksache 18/6533). Die 241 Fragen wurden zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilbereichen vor dem Hintergrund der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes, der Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen, der Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen, der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Nationalen Aktionsplans gestellt.

Auf einige ausgewählte Fragen möchte ich hier gesondert hinweisen: 

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Neues Rechtsinformations-Portal des REHADAT-Informationssystems

Unter www.rehadat-recht.de ist das neueste Portal des REHADAT- Informationssystems online gegangen. Das Portal informiert über Urteile und Gesetze mit einem Bezug zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Der Nutzer findet Gerichtsentscheidungen aus dem Arbeits- und Sozialrecht, die wichtigsten Gesetze und Verordnungen sowie Links zu Veröffentlichungen.

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AGSVB Rundschreiben 02/2015

Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung, Freistellung der Vertrauensperson und Heranziehung von Stellvertretern

Die Bundesregierung hat in ihren Antworten vom 2. Dezember 2014 auf mehrere schriftliche Fragen Stellung genommen zu den Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung, der Freistellung der Vertrauenspersonen und der Heranziehung von Stellvertretern (BT-Drucksache 18/3476). Im Einzelnen handelt es sich um die Fragen 51 – 53 auf den Seiten 38 – 40. Die Bundestag-Drucksache finden Sie unter folgendem Link:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf

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AGSVB Rundschreiben 02/2015

Digitale Verwaltung 2020

Im Zuge der Umsetzung der Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung (BT-Drs. 18/2390) hat das Bundeskabinett das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ beschlossen. Ein zentrales Handlungsfeld des Programms „Digitale Verwaltung 2020“ sind die Maßnahmen zur Umsetzung des eGovernment-Gesetzes. Hierzu zählt die Barrierefreiheit (Punkt 2.3.2 auf Seite 17). Ziel ist es, die elektronische Verwaltungsarbeit im Bund nach innen wie außen barrierefrei auszugestalten. Somit dient Barrierefreiheit nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch allen Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung. Die Schwerbehindertenvertretungen werden mit dafür Sorge tragen, dass die an den Arbeitsplätzen eingesetzten Informations- und Kommunikationstechniken und Verfahren auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Behinderung gut und effizient genutzt werden können.

Das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ finden Sie unter folgendem Link: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Pressemitteilungen/2014/09/regierungsprogramm-digitale-verwaltung-2020.pdf?blob=publicationFile

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AGSVB Rundschreiben 02/2015

Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung

Für die bevorstehenden Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ein erheblicher zeitlicher Vorlauf für die Gewinnung von Stellvertretern, Wahlvorstand usw. erforderlich ist. Auf den Internetseiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ist ein ZB Spezial SBV-Wahl 2014 eingerichtet.

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