Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung

Für die bevorstehenden Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ein erheblicher zeitlicher Vorlauf für die Gewinnung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern, Wahlvorstand usw. erforderlich ist. Auf den Internetseiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ist ein „ZB Spezial: SBV-Wahl 2018″ eingerichtet. Dort finden Sie Informationen und Hilfestellung bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Umfangreiches Informationsmaterial wie Broschüren, Wahlkalender und Wahlformulare (z.B. Muster für Stimmzettel und Aushänge) können unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.integrationsaemter.de/wahl/484c/index.html

Gegenüber den letzten Wahlen 2014 gibt es eine wesentliche Änderung zum Wahlverfahren bei der Wahl der Stufenvertretungen:

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BAG-Urteil: Wahlen der Stufenvertretungen

Für die anstehenden Wahlen der Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretungen ist eine vor kurzem veröffentlichte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juli 2014 (7 ABR 61/12) von großer Bedeutung.

Das BAG hat die Wahl der Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Bundesministerium der Verteidigung und die Wahl der sieben Stellvertreter der Hauptvertrauensperson für unwirksam erklärt. Die Wahlen wurden fälschlicherweise im vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt.
Seinen Beschluss begründet das BAG wie folgt:

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Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung

Für die bevorstehenden Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ein erheblicher zeitlicher Vorlauf für die Gewinnung von Stellvertretern, Wahlvorstand usw. erforderlich ist. Auf den Internetseiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ist ein ZB Spezial SBV-Wahl 2014 eingerichtet.

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Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu „Praktische und rechtliche Situation der Schwerbehindertenvertretungen“

Gegenstand der Kleinen Anfrage sind unter anderem Themen wie Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten und der ihnen Gleichgestellten in den Unternehmen, Erfüllung der Beschäftigungsquote, Wahlen zu der Schwerbehindertenvertretung, Freistellung von Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen und Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Absatz 2 SGB IX.

Zu dem vollständigen Wortlaut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestags-Drucksache 17/9347 vom 19.04.2012) gelangen Sie über den nachfolgendem Link http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/428/42839.html.

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AGSVB Rundschreiben 01/2012