Vierte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Am 5. November 2011 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 28.10.2011 in Kraft getreten
(BGBl I vom 4. November 2011 S.2153).
Ziel der Verordnung ist es, die in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung festgelegten Grundsätze auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft fortzuentwickeln. Gegenstand der Änderungsverordnung ist u.a. die Neuformulierung bei chronischen Bluterkrankungen, die auf der aktuellen internationalen Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beruht. Geringere Krankheitsauswirkungen (aufgrund der Einführung neuer Medikamente), verminderter Therapieaufwand und eine Reduktion der Nebenwirkungen der Therapie haben zu einer verbesserten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft geführt, wodurch die Teilhabebeeinträchtigung differenzierter bewertet werden muss.

Die Verordnung finden Sie unter nachfolgendem Link:
www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl111s2153.pdf%27%5D

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AGSVB Rundschreiben 05/2011