Satzung AGSVB

§ 1
Zweck

Die AGSVB dient der gegenseitigen Information der Mitglieder und der Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts.

§ 2
Arbeitsweise

Es soll jährlich mindestens eine Tagung aller Mitglieder durchgeführt werden. Im übrigen findet die Arbeit in Arbeitsgruppen statt. Der Vorstand versendet im Rahmen seiner Möglichkeiten aktuelle Informationen, insbesondere zu neuen Rechtsvorschriften an alle Mitglieder durch Rundschreiben.

§ 3
Mitglieder

  1. Mitglieder sind die Hauptschwerbehindertenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen des Hauptsitzes
    des Bundespräsidialamtes
    des Deutschen Bundestages
    des Bundesrates
    des Bundesverfassungsgerichts
    des Bundeskanzleramtes
    der obersten Gerichtshöfe des Bundes (sowohl der richterlichen als auch der nichtrichterlichen Bereiche)
    des Bundesrechnungshofes
    der Bundesministerien
    des Presse- und Informationsamtes
    der Deutschen Bundesbank
    der Bundesagentur für Arbeit
    der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Anm. d. R.:  jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund)
  2. Jedes Mitglied hat nur 1 Stimme, auch wenn es mehrere Funktionen ausübt.

§ 4
Vorstand

  1. Der Vorstand der AGSVB besteht aus der/dem Vorsitzenden und vier Stellvertretern.
  2. Die Mitglieder der AGSVB wählen mit einfacher Mehrheit den Vorstand aus ihrer Mitte für die Dauer von vier Jahren. Zunächst wird die/der Vorsitzende in einem Wahlgang gewählt. Die Stellvertreter insgesamt in einem zweiten Wahlgang. Die/der Vorsitzende bleibt in ihrem/seinem Amt und kann auch wiedergewählt werden, wenn sie/er nicht mehr Vertrauensperson ist.
  3. Ein Mitglied des Vorstandes kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der AGSVB abgewählt werden.

§ 5
Änderung der Satzung

Diese Satzung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der AGSVB geändert werden.


Die vorstehende Satzung wurde in der Versammlung der AGSVB am 9. Juni 2004 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Gerd Görtemaker
Dr. Alexander von Boehmer
Armin Kappallo
Kathrin Kling
Ernst Felix Spormann