Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung

Für die bevorstehenden Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ein erheblicher zeitlicher Vorlauf für die Gewinnung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern, Wahlvorstand usw. erforderlich ist. Auf den Internetseiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ist ein „ZB Spezial: SBV-Wahl 2018″ eingerichtet. Dort finden Sie Informationen und Hilfestellung bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Umfangreiches Informationsmaterial wie Broschüren, Wahlkalender und Wahlformulare (z.B. Muster für Stimmzettel und Aushänge) können unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.integrationsaemter.de/wahl/484c/index.html

Gegenüber den letzten Wahlen 2014 gibt es eine wesentliche Änderung zum Wahlverfahren bei der Wahl der Stufenvertretungen:

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Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer Kündigung

Mit dem Bundesteilhabegesetz ist die zentrale Beteiligungsnorm der Schwerbehindertenvertretung (§ 178 Absatz 2 SGB IX) um eine Unwirksamkeitsklausel erweitert worden. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam (§ 178 Absatz 2 Satz 3 SGB IX).

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat in einem Positionspapier zur Neuregelung Stellung genommen und eine Reihe von Verfahrensfragen aufgegriffen. Die ВIH-Stellungnahme zur Unwirksamkeitsklausel finden Sie unter dem Link: https://www.integrationsaemter.de/files/11/2017-03-21_-_Stellungnahme_BIH_zur_Unwirksamkeitsklausel_x.pdf

Dieses Rundschreiben als PDF herunterladen:
AGSVB Rundschreiben 02/2018

Große Anfrage „Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland“

Die Bundesregierung hat Ende Oktober 2015 ihre Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt (BT-Drucksache 18/6533). Die 241 Fragen wurden zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilbereichen vor dem Hintergrund der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes, der Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen, der Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen, der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Nationalen Aktionsplans gestellt.

Auf einige ausgewählte Fragen möchte ich hier gesondert hinweisen: 

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Koalitionsvertrag 2013

Der Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ wurde von den Spitzen der Koalitionspartner CDU, CSU und SPD  am 27. November 2013 unterzeichnet. Das Ergebnis der Mitgliederbefragung der SPD wird in wenigen Tagen vorliegen. Nachfolgend sind die für unsere Arbeit wichtigen Punkte aufgeführt (die Nummerierung ist dem Koalitionsvertrag entnommen):

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