Behindertengleichstellungsrecht

Das Bundeskabinett hat am 13. Januar 2016 den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen. Zu den Schwerpunkten der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zählen insbesondere:

Der Behinderungsbegriff des BGG wird an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) angepasst. Er beschreibt Behinderung als das Ergebnis von Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit Barrieren, die umwelt- oder einstellungsbedingt sind.

Das bestehende Benachteiligungsverbot im BGG wird dahingehend ergänzt, dass die Versagung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen eine Benachteiligung im Sinne dieses Gesetzes ist. Angemessene Vorkehrungen sind Maßnahmen, die im Einzelfall geeignet und erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass ein Mensch mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen alle Rechte genießen und ausüben kann, und die Träger öffentlicher Gewalt nicht unverhältnismäßig oder unbillig belasten.

Innerhalb der Bundesverwaltung wird die Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Informationstechnik verbessert.

Alle zivilen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sollen barrierefrei gestaltet werden (Bisher umfasste die Regelung neben Neubauten nur „große“ Um- und Erweiterungsbauten).

„Behindertengleichstellungsrecht“ weiterlesen

Große Anfrage „Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland“

Die Bundesregierung hat Ende Oktober 2015 ihre Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt (BT-Drucksache 18/6533). Die 241 Fragen wurden zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilbereichen vor dem Hintergrund der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes, der Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen, der Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen, der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Nationalen Aktionsplans gestellt.

Auf einige ausgewählte Fragen möchte ich hier gesondert hinweisen: 

„Große Anfrage „Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland““ weiterlesen

Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung, Freistellung der Vertrauensperson und Heranziehung von Stellvertretern

Die Bundesregierung hat in ihren Antworten vom 2. Dezember 2014 auf mehrere schriftliche Fragen Stellung genommen zu den Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung, der Freistellung der Vertrauenspersonen und der Heranziehung von Stellvertretern (BT-Drucksache 18/3476). Im Einzelnen handelt es sich um die Fragen 51 – 53 auf den Seiten 38 – 40. Die Bundestag-Drucksache finden Sie unter folgendem Link:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf

Dieses Rundschreiben als PDF herunterladen:
AGSVB Rundschreiben 02/2015

Fachgespräch der CDU/CSU- und SPD-Fraktion zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen

Am 8. Mai 2014 fand in Berlin ein gemeinsames Fachgespräch der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen statt, zu dem mehrere Sachverständige eingeladen waren – siehe Pressemitteilung „Beteiligung von Schwerbehindertenvertretern stärken – Schlüsselrolle bei Prävention und Wiedereingliederung” des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion, Herrn Schummer, MdB, zu dem Fachgespräch: https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/beteiligung-von-schwerbehindertenvertretern-staerken

Meine Antworten als Sachverständiger auf die schriftlichen Fragen im Rahmen des Fachgesprächs können Sie hier nachlesen:

„Fachgespräch der CDU/CSU- und SPD-Fraktion zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen“ weiterlesen

Gesetzliche Rentenversicherung – Gesetzentwurf

Am 29. Januar 2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) beschlossen.

Der Entwurf enthält u. a. zwei Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente:

  • Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, bekommt bisher eine Rente, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr so weiter gearbeitet wie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung, das ist die sogenannte Zurechnungszeit. Diese Zeit soll nun bis zum 62. Lebensjahr verlängert werden.
  • Zudem sollen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht zählen, wenn sie die Bewertung der Zurechnungszeit verringern. Häufig schmälert eine schrittweise sich vermindernde Erwerbsfähigkeit schon vor dem Eintritt der Erwerbsminderung das Einkommen, zum Beispiel durch den Wegfall von Überstunden, den Wechsel in Teilzeit oder Phasen der Die daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Bewertung der Zurechnungszeit werden zukünftig verringert.
„Gesetzliche Rentenversicherung – Gesetzentwurf“ weiterlesen

Fünfte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Am 17. Oktober 2012 ist die fünfte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 11. Oktober 2012 in Kraft getreten (BGBl I S. 2122). Mit der Änderungsverordnung werden die in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung festgelegten Grundsätze auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft fortentwickelt. Im Einzelnen wurden Anpassungen im Zusammenhang mit der Behandlung der akuten Leukämie vorgenommen.

Die Verordnung finden Sie unter nachfolgendem Link
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl112s2122.pdf.

Dieses Rundschreiben als PDF herunterladen:
AGSVB Rundschreiben 01/2013

Haushaltsgesetz 2013

Das Haushaltsgesetz 2013 vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2757) sieht in § 20 Absatz 2 – wie in den Vorjahren – vor, dass Planstellen und Stellen, die einen kw-Vermerk tragen, nach ihrem Freiwerden mit schwerbehinderten Menschen (Neueinstellungen) wiederbesetzt werden können, sofern die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen 6 % der Planstellen und Stellen des Einzelplans nicht erreicht ist. § 6 Haushaltsgesetz 2013 sieht ferner vor, dass das eingenommene Geld für die Eingliederung Schwerbehinderter bei der Behörde verbleibt.
Mehr erfahren Sie unter diesem Link http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl112s2757.pdf .

Dieses Rundschreiben als PDF herunterladen:
AGSVB Rundschreiben 01/2013