Haushaltsgesetz 2012

Das Haushaltsgesetz 2012 vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2938) sieht in § 19 Absatz 2 – wie in den Vorjahren – vor, dass Planstellen und Stellen, die einen kw-Vermerk tragen, nach ihrem Freiwerden mit schwerbehinderten Menschen (Neueinstellungen) wiederbesetzt werden können, sofern die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen 6 % der Planstellen und Stellen des Einzelplans nicht erreicht ist. § 6 Haushaltsgesetz 2012 sieht ferner vor, dass das eingenommene Geld für die Eingliederung Schwerbehinderter bei der Behörde verbleibt. Mehr unter diesem Link http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl111s2938.pdf.

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AGSVB Rundschreiben 01/2012

Vierte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Am 5. November 2011 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 28.10.2011 in Kraft getreten
(BGBl I vom 4. November 2011 S.2153).
Ziel der Verordnung ist es, die in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung festgelegten Grundsätze auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft fortzuentwickeln. Gegenstand der Änderungsverordnung ist u.a. die Neuformulierung bei chronischen Bluterkrankungen, die auf der aktuellen internationalen Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beruht. Geringere Krankheitsauswirkungen (aufgrund der Einführung neuer Medikamente), verminderter Therapieaufwand und eine Reduktion der Nebenwirkungen der Therapie haben zu einer verbesserten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft geführt, wodurch die Teilhabebeeinträchtigung differenzierter bewertet werden muss.

Die Verordnung finden Sie unter nachfolgendem Link:
www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl111s2153.pdf%27%5D

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AGSVB Rundschreiben 05/2011

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0)

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 vom 12. September 2011 (BGBl I vom 21.09.2011, S. 1843) ist am 22. September 2011 in Kraft getreten. Die Verordnung richtet sich an Behörden der Bundesverwaltung. Sie legt fest, welche Voraussetzungen für Angebote im Internet einzuhalten sind und bis zu welchem Zeitpunkt sie umgesetzt werden müssen. Sie orientiert sich an den derzeitigen technischen Möglichkeiten und stellt somit eine Weiterentwicklung der bisherigen BITV vom 17. Juli 2002 dar, die nunmehr außer Kraft getreten ist.

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Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten

Die Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten des Bundes (Beamtenaltersteilzeitverordnung – BATZV) vom 06. Januar 2011 (BGBl I vom 17. Januar 2011, S. 2) ist am 18. Januar 2011 in Kraft getreten. Den Verordnungstext finden Sie hier: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl111001.pdf

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AGSVB Rundschreiben 03/2011

Rente mit 67 – Bericht der Bundesregierung

Mit einer Kleinen Anfrage ist die Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung herangetreten, welche Gesetzentwürfe und Verordnungen, die behinderte Menschen direkt oder indirekt betreffen, seit Beginn der 17. Wahlperiode beschlossen wurden.

Näheres finden Sie in der Antwort der Bundesregierung in der Bundestags-Drucksache 17/4589 hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/045/1704589.pdf

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AGSVB Rundschreiben 03/2011

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Mit einer Kleinen Anfrage ist die Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung herangetreten, welche Gesetzentwürfe und Verordnungen, die behinderte Menschen direkt oder indirekt betreffen, seit Beginn der 17. Wahlperiode beschlossen wurden.

Näheres finden Sie in der Antwort der Bundesregierung in der Bundestags-Drucksache 17/4589 hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/045/1704589.pdf

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AGSVB Rundschreiben 03/2011

Europäische Regelung von Fahrgastrechten bei Bussen

Nach Flug-, Bahn- und Schiffsreisenden bekommen künftig auch Omnibusreisende europaweit grundlegende Fahrgastrechte. Eine entsprechende Verordnung verabschiedete am 15. Februar 2011 das Europäische Parlament in Straßburg.
Die Verordnung, die ab 2013 anzuwenden sein soll, gilt für Busverbindungen ab 250 km Länge. Sie regelt die Rechte der Fahrgäste in Bezug auf diskriminierungsfreie Tarifgestaltung und Beförderung, Schadensersatz bei Verlust oder Beschädigung von Rollstühlen oder Gepäck, Regelungen im Fall von Pannen, Verspätungen oder Annullierungen.

Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität können z.B. ohne Zusatzkosten von einer Begleitperson ihrer Wahl begleitet werden, wenn der Beförderer nicht in der Lage ist, angemessene Hilfe zu leisten. Außerdem umfasst die Verordnung 12 grundlegende Rechte, die auch im Bereich bis 250 km gelten und die gerade den Bedürfnissen behinderter Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität Rechnung tragen. Sobald die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist, werde ich in einem Rundschreiben darauf hinweisen.

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