Haushaltsgesetz 2019

Das Haushaltsgesetz 2019 vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2528) sieht in § 20 Absatz 2 – wie in den Vorjahren – vor, dass Planstellen und Stellen, die einen kw-Vermerk tragen, nach ihrem Freiwerden mit schwerbehinderten Menschen (Neueinstellungen) wiederbesetzt werden können, sofern die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen 6 % der Planstellen und Stellen des Einzelplans nicht erreicht ist. § 6 Haushaltsgesetz 2019 sieht ferner vor, dass das eingenommene Geld für die Eingliederung Schwerbehinderter Menschen bei der Behörde  verbleibt.

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500plus – Die Beschäftigungsinitiative des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker

Die Initiative 500plus des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) möchte 500 Beschäftigungsmöglichkeiten für qualifizierte Menschen mit Schwerbehinderung eröffnen. Auf einer Fachtagung 500plus am 29. November 2017 in Bonn informierte die ZAV rund einhundert Schwerbehindertenvertretungen über die Initiative, die unter der Schirmherrschaft von Verena Bentele, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung steht.

Arbeitgeber wenden sich an die ZAV mit einer entsprechenden Stellenbeschreibung für einen zunächst auf zwei Jahre eingerichteten Arbeitsplatz. Die ZAV schlägt ihnen geeignete Bewerberinnen und Bewerber vor und zeigt dabei die individuellen Möglichkeiten auf, wie die Beschäftigung durch einen Gehaltskostenzuschuss gefördert werden kann. Gemeinsam mit den Integrationsämtern werden Möglichkeiten aufgezeigt, durch zusätzliche Hilfen Barrieren zu mindern oder zubeseitigen.

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Haushaltsgesetz 2016

Das Haushaltsgesetz 2016 vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2378) sieht in § 20 Absatz 2 – wie in den Vorjahren – vor, dass Planstellen und Stellen, die einen kw-Vermerk tragen, nach ihrem Freiwerden mit schwerbehinderten Menschen (Neueinstellungen) wiederbesetzt werden können, sofern die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen 6 % der Planstellen und Stellen des Einzelplans nicht erreicht ist. § 6 Haushaltsgesetz 2016 sieht ferner vor, dass das eingenommene Geld für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen bei der Behörde verbleibt.

Unter folgendem Link finden Sie das Haushaltsgesetz 2016: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%255B@attr_id=’bgbl115s2378.pdf’%255D#bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s2378.pdf%27%5D1454485793499 .

Rundschreiben 3/2016 AG SVB

Haushaltsgesetz 2015

Das Haushaltsgesetz 2015 vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2442) sieht in §°20 Absatz°2 – wie in den Vorjahren – vor, dass Planstellen und Stellen, die einen kw-Vermerk tragen, nach ihrem Freiwerden mit schwerbehinderten Menschen (Neueinstellungen) wiederbesetzt werden können, sofern die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen 6°% der Planstellen und Stellen des Einzelplans nicht erreicht ist. §°6 Haushaltsgesetz 2015 sieht ferner vor, dass das eingenommene Geld für die Eingliederung Schwerbehinderter bei der Behörde verbleibt.
Mehr erfahren Sie unter diesem Link:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s2442.pdf

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AGSVB Rundschreiben 01/2015

Fachgespräch der CDU/CSU- und SPD-Fraktion zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen

Am 8. Mai 2014 fand in Berlin ein gemeinsames Fachgespräch der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen statt, zu dem mehrere Sachverständige eingeladen waren – siehe Pressemitteilung „Beteiligung von Schwerbehindertenvertretern stärken – Schlüsselrolle bei Prävention und Wiedereingliederung” des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion, Herrn Schummer, MdB, zu dem Fachgespräch: https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/beteiligung-von-schwerbehindertenvertretern-staerken

Meine Antworten als Sachverständiger auf die schriftlichen Fragen im Rahmen des Fachgesprächs können Sie hier nachlesen:

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Koalitionsvertrag 2013

Der Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ wurde von den Spitzen der Koalitionspartner CDU, CSU und SPD  am 27. November 2013 unterzeichnet. Das Ergebnis der Mitgliederbefragung der SPD wird in wenigen Tagen vorliegen. Nachfolgend sind die für unsere Arbeit wichtigen Punkte aufgeführt (die Nummerierung ist dem Koalitionsvertrag entnommen):

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Fünfte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Am 17. Oktober 2012 ist die fünfte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 11. Oktober 2012 in Kraft getreten (BGBl I S. 2122). Mit der Änderungsverordnung werden die in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung festgelegten Grundsätze auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft fortentwickelt. Im Einzelnen wurden Anpassungen im Zusammenhang mit der Behandlung der akuten Leukämie vorgenommen.

Die Verordnung finden Sie unter nachfolgendem Link
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl112s2122.pdf.

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AGSVB Rundschreiben 01/2013