Europäische Regelung von Fahrgastrechten bei Bussen

Nach Flug-, Bahn- und Schiffsreisenden bekommen künftig auch Omnibusreisende europaweit grundlegende Fahrgastrechte. Eine entsprechende Verordnung verabschiedete am 15. Februar 2011 das Europäische Parlament in Straßburg.
Die Verordnung, die ab 2013 anzuwenden sein soll, gilt für Busverbindungen ab 250 km Länge. Sie regelt die Rechte der Fahrgäste in Bezug auf diskriminierungsfreie Tarifgestaltung und Beförderung, Schadensersatz bei Verlust oder Beschädigung von Rollstühlen oder Gepäck, Regelungen im Fall von Pannen, Verspätungen oder Annullierungen.

Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität können z.B. ohne Zusatzkosten von einer Begleitperson ihrer Wahl begleitet werden, wenn der Beförderer nicht in der Lage ist, angemessene Hilfe zu leisten. Außerdem umfasst die Verordnung 12 grundlegende Rechte, die auch im Bereich bis 250 km gelten und die gerade den Bedürfnissen behinderter Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität Rechnung tragen. Sobald die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist, werde ich in einem Rundschreiben darauf hinweisen.

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EU ratifiziert UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Mit der Ratifizierung der UN-Konvention am 23.12.2010 über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat die Europäische Union als Ganzes die Gleichbehandlung und den Schutz von behinderten Menschen festgeschrieben.
Die Konvention gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten auf gleicher Basis wahrnehmen können wie alle anderen. Die EU ist damit verpflichtet, politische Maßnahmen, Gesetze und Programme auf EU-Ebene mit den Bestimmungen der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Einklang zu bringen, soweit es ihre Zuständigkeit erlaubt.

Mehr unter diesem Link:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-4_de.htm?locale=en

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AGSVB Rundschreiben 02/2011

Rahmenvereinbarung zum Rehabilitationssport

Die Rehabilitationsträger haben zusammen mit einigen Selbsthilfeorganisationen, Behindertenverbänden sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Rahmenvereinbarung geschlossen über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining. Rehabilitationssport kommt für behinderte oder von Behinderung
bedrohte Menschen in Betracht. So stehen z.B. Angebote für Menschen
nach einem Herzinfarkt, mit einer rheumatischen Erkrankung oder für querschnittsgelähmte Menschen zur Verfügung. Die konkreten Angebote zielen in der Hauptsache auf die Verbesserung der Ausdauer, der Kraft und der Beweglichkeit sowie auf die Hilfe zur Selbsthilfe ab. Zum 1. Januar 2011 sind die neuen Regelungen in Kraft getreten.

Die Vereinbarung finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) unter diesem Link:
http://www.bar-frankfurt.de/Rehasport.bar

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AGSVB Rundschreiben 02/2011

Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Die in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung festgelegten „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ sind auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft geändert worden. Aktualisiert wurden u. a. die GdS-Bewertungen spezieller Augenleiden und bei Endoprothesen der Gelenke.

Die dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I vom 22. Dezember 2010 S. 2124) finden Sie unter diesem Link:
http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous294235665736…

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AGSVB Rundschreiben 01/2011

Haushaltsgesetz 2011

Das Haushaltsgesetz 2011 vom 22. Dezember 2010 (BGBl I vom 27.12.2010, S. 2228) sieht in § 18 Absatz 2 – wie in den Vorjahren – vor, dass Planstellen und Stellen, die einen kw-Vermerk tragen, nach ihrem Freiwerden mit schwerbehinderten Menschen (Neueinstellungen) wiederbesetzt werden können, sofern die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen 6 % der Planstellen und Stellen des Einzelplans nicht erreicht.
§ 6 Haushaltsgesetz 2011 sieht ferner vor, dass das eingenommene Geld für die Eingliederung Schwerbehinderter bei der Behörde verbleibt.
Mehr unter diesem Link: http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous294235665736…

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AGSVB Rundschreiben 01/2011