500plus – Die Beschäftigungsinitiative des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker

Die Initiative 500plus des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) möchte 500 Beschäftigungsmöglichkeiten für qualifizierte Menschen mit Schwerbehinderung eröffnen. Auf einer Fachtagung 500plus am 29. November 2017 in Bonn informierte die ZAV rund einhundert Schwerbehindertenvertretungen über die Initiative, die unter der Schirmherrschaft von Verena Bentele, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung steht.

Arbeitgeber wenden sich an die ZAV mit einer entsprechenden Stellenbeschreibung für einen zunächst auf zwei Jahre eingerichteten Arbeitsplatz. Die ZAV schlägt ihnen geeignete Bewerberinnen und Bewerber vor und zeigt dabei die individuellen Möglichkeiten auf, wie die Beschäftigung durch einen Gehaltskostenzuschuss gefördert werden kann. Gemeinsam mit den Integrationsämtern werden Möglichkeiten aufgezeigt, durch zusätzliche Hilfen Barrieren zu mindern oder zubeseitigen.

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Behindertengleichstellungsrecht

Das Bundeskabinett hat am 13. Januar 2016 den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen. Zu den Schwerpunkten der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zählen insbesondere:

Der Behinderungsbegriff des BGG wird an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) angepasst. Er beschreibt Behinderung als das Ergebnis von Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit Barrieren, die umwelt- oder einstellungsbedingt sind.

Das bestehende Benachteiligungsverbot im BGG wird dahingehend ergänzt, dass die Versagung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen eine Benachteiligung im Sinne dieses Gesetzes ist. Angemessene Vorkehrungen sind Maßnahmen, die im Einzelfall geeignet und erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass ein Mensch mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen alle Rechte genießen und ausüben kann, und die Träger öffentlicher Gewalt nicht unverhältnismäßig oder unbillig belasten.

Innerhalb der Bundesverwaltung wird die Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Informationstechnik verbessert.

Alle zivilen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sollen barrierefrei gestaltet werden (Bisher umfasste die Regelung neben Neubauten nur „große“ Um- und Erweiterungsbauten).

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Ernennung von Frau Verena Bentele zur Behindertenbeauftragten

Das Bundeskabinett hat am 15. Januar 2014 Frau Verena Bentele zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen ernannt. Frau Bentele hat die Nachfolge von Herrn Hubert Hüppe angetreten.

Mit nachfolgendem Link gelangen Sie auf die Internetseite der neuen Behindertenbeauftragten: www.behindertenbeauftragte.de

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AGSVB Rundschreiben 01/2014