REHACARE International vom 18. bis 21. September 2019 in Düsseldorf

Logo der Fachmesse REHACARE INTERNATIONAL

Die Fachmesse REHACARE International für Rehabilitation, Pflege, Prävention und Integration mit Themenparks zu Rehabilitation, Pflege, Prävention und Integration gibt seit über 30 Jahren einen umfassenden Überblick über Hilfsmittel und Dienstleistungen für  Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, Menschen mit Pflegebedarf und Menschen im Alter.

Mehr Informationen unter www.rehacare.de.

Neues Rechtsinformations-Portal des REHADAT-Informationssystems

Unter www.rehadat-recht.de ist das neueste Portal des REHADAT- Informationssystems online gegangen. Das Portal informiert über Urteile und Gesetze mit einem Bezug zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Der Nutzer findet Gerichtsentscheidungen aus dem Arbeits- und Sozialrecht, die wichtigsten Gesetze und Verordnungen sowie Links zu Veröffentlichungen.

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AGSVB Rundschreiben 02/2015

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0)

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 vom 12. September 2011 (BGBl I vom 21.09.2011, S. 1843) ist am 22. September 2011 in Kraft getreten. Die Verordnung richtet sich an Behörden der Bundesverwaltung. Sie legt fest, welche Voraussetzungen für Angebote im Internet einzuhalten sind und bis zu welchem Zeitpunkt sie umgesetzt werden müssen. Sie orientiert sich an den derzeitigen technischen Möglichkeiten und stellt somit eine Weiterentwicklung der bisherigen BITV vom 17. Juli 2002 dar, die nunmehr außer Kraft getreten ist.

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EU ratifiziert UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Mit der Ratifizierung der UN-Konvention am 23.12.2010 über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat die Europäische Union als Ganzes die Gleichbehandlung und den Schutz von behinderten Menschen festgeschrieben.
Die Konvention gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten auf gleicher Basis wahrnehmen können wie alle anderen. Die EU ist damit verpflichtet, politische Maßnahmen, Gesetze und Programme auf EU-Ebene mit den Bestimmungen der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Einklang zu bringen, soweit es ihre Zuständigkeit erlaubt.

Mehr unter diesem Link:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-4_de.htm?locale=en

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AGSVB Rundschreiben 02/2011