Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2012 der dritten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Schwerbehindertenausweis-Verordnung zugestimmt. Ab 1. Januar 2013 kann der neue Schwerbehindertenausweis in Form einer Plastikkarte (wie einer Bankkarte) ausgestellt werden.

Der neue Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl ist in Brailleschrift mit der Buchstabenfolge „sch-b-a“ zur besseren taktilen Unterscheidung zu den anderen Karten gleicher Größe versehen. Außerdem enthalten alle Ausweise den Hinweis auf die Schwerbehinderteneigenschaft in englischer Sprache. Die vorhandenen alten Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig, es besteht somit keine Umtauschpflicht. Alle Nachteilsausgleiche können auch mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden. Ab dem 1. Januar 2015 werden nur noch Ausweise im neuen Format ausgestellt.

Sie finden die dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweis-Verordnung vom 7. Juni 2012 (BGBl. I S. 1275) unter folgendem Link
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl.

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AGSVB Rundschreiben 01/2012