Im Staatenprüfungsverfahren zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am 26./ 27.03.2015 in Genf hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) den Staatenbericht Deutschlands geprüft. Der CRPD-Ausschuss hat seine abschließenden Bemerkungen zu diesem Bericht, in denen Anforderungen formuliert werden, wie die UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt werden soll, am 17.04.2015 englischsprachig veröffentlicht.
Diese finden Sie unter folgendem Link: http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2fC%2fDEU
%2fCO%2f1&Lang=en
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM), legt nun zeitnah eine deutschsprachige Übersetzung der abschließenden Bemerkungen sowie eine Zusammenfassung vor.
Eine vorläufige deutschsprachige Übersetzung finden Sie unter folgendem Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/CRPD_Abschliessende_Bemerkungen_
ueber_den_ersten_Staatenbericht_Deutschlands_ENTWURF.pdf
Bereits vor der Staatenberichtsprüfung am 26./27.03.2015 hat die Monitoring-Stelle beim UN-Fachausschuss einen Parallelbericht zum Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eingereicht. Dieser Bericht greift Problembereiche auf, denen der Fachausschuss aus Sicht der Mitgliedsstaaten besondere Aufmerksamkeit widmen sollte. Den Parallelbericht finden Sie unter folgendem Link:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/monitoring-stelle-hat-parallelbericht-eingereicht/
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AGSVB Rundschreiben 03/2015