Fünfte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Am 17. Oktober 2012 ist die fünfte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 11. Oktober 2012 in Kraft getreten (BGBl I S. 2122). Mit der Änderungsverordnung werden die in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung festgelegten Grundsätze auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft fortentwickelt. Im Einzelnen wurden Anpassungen im Zusammenhang mit der Behandlung der akuten Leukämie vorgenommen.

Die Verordnung finden Sie unter nachfolgendem Link
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl112s2122.pdf.

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AGSVB Rundschreiben 01/2013

Haushaltsgesetz 2013

Das Haushaltsgesetz 2013 vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2757) sieht in § 20 Absatz 2 – wie in den Vorjahren – vor, dass Planstellen und Stellen, die einen kw-Vermerk tragen, nach ihrem Freiwerden mit schwerbehinderten Menschen (Neueinstellungen) wiederbesetzt werden können, sofern die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen 6 % der Planstellen und Stellen des Einzelplans nicht erreicht ist. § 6 Haushaltsgesetz 2013 sieht ferner vor, dass das eingenommene Geld für die Eingliederung Schwerbehinderter bei der Behörde verbleibt.
Mehr erfahren Sie unter diesem Link http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl112s2757.pdf .

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