Im Zuge der Umsetzung der Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung (BT-Drs. 18/2390) hat das Bundeskabinett das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ beschlossen. Ein zentrales Handlungsfeld des Programms „Digitale Verwaltung 2020“ sind die Maßnahmen zur Umsetzung des eGovernment-Gesetzes. Hierzu zählt die Barrierefreiheit (Punkt 2.3.2 auf Seite 17). Ziel ist es, die elektronische Verwaltungsarbeit im Bund nach innen wie außen barrierefrei auszugestalten. Somit dient Barrierefreiheit nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch allen Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung. Die Schwerbehindertenvertretungen werden mit dafür Sorge tragen, dass die an den Arbeitsplätzen eingesetzten Informations- und Kommunikationstechniken und Verfahren auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Behinderung gut und effizient genutzt werden können.
Das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ finden Sie unter folgendem Link: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Pressemitteilungen/2014/09/regierungsprogramm-digitale-verwaltung-2020.pdf?blob=publicationFile
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AGSVB Rundschreiben 02/2015