Am 29. Mai 2018 fand in Berlin eine gemeinsame Fachveranstaltung der Schlichtungsstelle BGG und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit „Das Behindertengleichstellungsgesetz in Recht und Praxis“ mit folgenden Schwerpunkten statt:
„Fachtagung zum Behindertengleichstellungsgesetz“ weiterlesenBehindertengleichstellungsrecht
Das Bundeskabinett hat am 13. Januar 2016 den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen. Zu den Schwerpunkten der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zählen insbesondere:
Der Behinderungsbegriff des BGG wird an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) angepasst. Er beschreibt Behinderung als das Ergebnis von Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit Barrieren, die umwelt- oder einstellungsbedingt sind.
Das bestehende Benachteiligungsverbot im BGG wird dahingehend ergänzt, dass die Versagung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen eine Benachteiligung im Sinne dieses Gesetzes ist. Angemessene Vorkehrungen sind Maßnahmen, die im Einzelfall geeignet und erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass ein Mensch mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen alle Rechte genießen und ausüben kann, und die Träger öffentlicher Gewalt nicht unverhältnismäßig oder unbillig belasten.
Innerhalb der Bundesverwaltung wird die Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Informationstechnik verbessert.
Alle zivilen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sollen barrierefrei gestaltet werden (Bisher umfasste die Regelung neben Neubauten nur „große“ Um- und Erweiterungsbauten).
„Behindertengleichstellungsrecht“ weiterlesenGroße Anfrage „Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland“
Die Bundesregierung hat Ende Oktober 2015 ihre Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt (BT-Drucksache 18/6533). Die 241 Fragen wurden zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilbereichen vor dem Hintergrund der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes, der Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen, der Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen, der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Nationalen Aktionsplans gestellt.
Auf einige ausgewählte Fragen möchte ich hier gesondert hinweisen:
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