Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung, Freistellung der Vertrauensperson und Heranziehung von Stellvertretern

Die Bundesregierung hat in ihren Antworten vom 2. Dezember 2014 auf mehrere schriftliche Fragen Stellung genommen zu den Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung, der Freistellung der Vertrauenspersonen und der Heranziehung von Stellvertretern (BT-Drucksache 18/3476). Im Einzelnen handelt es sich um die Fragen 51 – 53 auf den Seiten 38 – 40. Die Bundestag-Drucksache finden Sie unter folgendem Link:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf

Dieses Rundschreiben als PDF herunterladen:
AGSVB Rundschreiben 02/2015

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu „Praktische und rechtliche Situation der Schwerbehindertenvertretungen“

Gegenstand der Kleinen Anfrage sind unter anderem Themen wie Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten und der ihnen Gleichgestellten in den Unternehmen, Erfüllung der Beschäftigungsquote, Wahlen zu der Schwerbehindertenvertretung, Freistellung von Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen und Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Absatz 2 SGB IX.

Zu dem vollständigen Wortlaut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestags-Drucksache 17/9347 vom 19.04.2012) gelangen Sie über den nachfolgendem Link http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/428/42839.html.

Dieses Rundschreiben als PDF herunterladen:
AGSVB Rundschreiben 01/2012