Die Bundesagentur für Arbeit hat vor dem Hintergrund der zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Anderungen im SGB IX ihre beiden fachlichen Weisungen zur Gleichstellung, insbesondere zum Gleichstellungsverfahren, angepasst.
In einem gesonderten Punkt wird auf die Besonderheiten bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen des öffentlichen Dienstes und der hierzu ergangenen Rechtsprechung eingegangen. Interessant ist ferner der Hinweis, dass Zusicherungen der Gleichstellung nicht mehr zu erteilen sind; d.h. bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Gleichstellung unmittelbar zu erteilen. Bestehende Zusicherungen behalten ihre Wirkung.
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