Gleichstellung

Die Bundesagentur für Arbeit hat vor dem Hintergrund der zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Anderungen im SGB IX ihre beiden fachlichen Weisungen zur Gleichstellung, insbesondere zum Gleichstellungsverfahren, angepasst.

In einem gesonderten Punkt wird auf die Besonderheiten bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen des öffentlichen Dienstes und der hierzu ergangenen Rechtsprechung eingegangen. Interessant ist ferner der Hinweis, dass Zusicherungen der Gleichstellung nicht mehr zu erteilen sind; d.h. bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Gleichstellung unmittelbar zu erteilen. Bestehende Zusicherungen behalten ihre Wirkung.

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Digitale Verwaltung 2020

Im Zuge der Umsetzung der Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung (BT-Drs. 18/2390) hat das Bundeskabinett das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ beschlossen. Ein zentrales Handlungsfeld des Programms „Digitale Verwaltung 2020“ sind die Maßnahmen zur Umsetzung des eGovernment-Gesetzes. Hierzu zählt die Barrierefreiheit (Punkt 2.3.2 auf Seite 17). Ziel ist es, die elektronische Verwaltungsarbeit im Bund nach innen wie außen barrierefrei auszugestalten. Somit dient Barrierefreiheit nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch allen Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung. Die Schwerbehindertenvertretungen werden mit dafür Sorge tragen, dass die an den Arbeitsplätzen eingesetzten Informations- und Kommunikationstechniken und Verfahren auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Behinderung gut und effizient genutzt werden können.

Das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ finden Sie unter folgendem Link: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Pressemitteilungen/2014/09/regierungsprogramm-digitale-verwaltung-2020.pdf?blob=publicationFile

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AGSVB Rundschreiben 02/2015