Die EU hat im Jahr 2016 die Richtlinie (EU) 2016/2102 verabschiedet, die am 23. Dezember 2016 in Kraft getreten ist. Ziel der Richtlinie ist es, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich sind. Zu diesem Zweck sollen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die einen barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen regeln, angeglichen werden. Die Richtlinie (EU) 2016/2102 wird im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) umgesetzt. Dafür sieht der Gesetzentwurf folgende Gesetzesänderungen vor:
„Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BT-Drs. 19/2072)“ weiterlesen