Am 17. Oktober 2012 ist die fünfte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 11. Oktober 2012 in Kraft getreten (BGBl I S. 2122). Mit der Änderungsverordnung werden die in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung festgelegten Grundsätze auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft fortentwickelt. Im Einzelnen wurden Anpassungen im Zusammenhang mit der Behandlung der akuten Leukämie vorgenommen.
Die Verordnung finden Sie unter nachfolgendem Link
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl112s2122.pdf.
Dieses Rundschreiben als PDF herunterladen:
AGSVB Rundschreiben 01/2013