Für die anstehenden Wahlen der Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretungen ist eine vor kurzem veröffentlichte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juli 2014 (7 ABR 61/12) von großer Bedeutung.
Das BAG hat die Wahl der Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Bundesministerium der Verteidigung und die Wahl der sieben Stellvertreter der Hauptvertrauensperson für unwirksam erklärt. Die Wahlen wurden fälschlicherweise im vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt.
Seinen Beschluss begründet das BAG wie folgt: