Europäische Regelung von Fahrgastrechten bei Bussen

Nach Flug-, Bahn- und Schiffsreisenden bekommen künftig auch Omnibusreisende europaweit grundlegende Fahrgastrechte. Eine entsprechende Verordnung verabschiedete am 15. Februar 2011 das Europäische Parlament in Straßburg.
Die Verordnung, die ab 2013 anzuwenden sein soll, gilt für Busverbindungen ab 250 km Länge. Sie regelt die Rechte der Fahrgäste in Bezug auf diskriminierungsfreie Tarifgestaltung und Beförderung, Schadensersatz bei Verlust oder Beschädigung von Rollstühlen oder Gepäck, Regelungen im Fall von Pannen, Verspätungen oder Annullierungen.

Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität können z.B. ohne Zusatzkosten von einer Begleitperson ihrer Wahl begleitet werden, wenn der Beförderer nicht in der Lage ist, angemessene Hilfe zu leisten. Außerdem umfasst die Verordnung 12 grundlegende Rechte, die auch im Bereich bis 250 km gelten und die gerade den Bedürfnissen behinderter Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität Rechnung tragen. Sobald die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist, werde ich in einem Rundschreiben darauf hinweisen.

Die Entwurfsfassung der Verordnung finden Sie hier:
http://europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+JOINT-TEXT+C7-2011-0015+0+DOC+WORD+V0//DE&language=DE.

Die Bundesregierung wird prüfen, ob nach Vorliegen des verbindlichen deutschen Verordnungstextes auf Bundesebene ergänzende Maßnahmen erforderlich sind.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor. Die Bundestagsdrucksache 17/4632 finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/046/1704632.pdf

Dieses Rundschreiben als PDF herunterladen:
AGSVB Rundschreiben 03/2011