Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung

Für die bevorstehenden Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ein erheblicher zeitlicher Vorlauf für die Gewinnung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern, Wahlvorstand usw. erforderlich ist. Auf den Internetseiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ist ein „ZB Spezial: SBV-Wahl 2018″ eingerichtet. Dort finden Sie Informationen und Hilfestellung bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Umfangreiches Informationsmaterial wie Broschüren, Wahlkalender und Wahlformulare (z.B. Muster für Stimmzettel und Aushänge) können unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.integrationsaemter.de/wahl/484c/index.html

Gegenüber den letzten Wahlen 2014 gibt es eine wesentliche Änderung zum Wahlverfahren bei der Wahl der Stufenvertretungen:

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Gleichstellung

Die Bundesagentur für Arbeit hat vor dem Hintergrund der zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Anderungen im SGB IX ihre beiden fachlichen Weisungen zur Gleichstellung, insbesondere zum Gleichstellungsverfahren, angepasst.

In einem gesonderten Punkt wird auf die Besonderheiten bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen des öffentlichen Dienstes und der hierzu ergangenen Rechtsprechung eingegangen. Interessant ist ferner der Hinweis, dass Zusicherungen der Gleichstellung nicht mehr zu erteilen sind; d.h. bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Gleichstellung unmittelbar zu erteilen. Bestehende Zusicherungen behalten ihre Wirkung.

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Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer Kündigung

Mit dem Bundesteilhabegesetz ist die zentrale Beteiligungsnorm der Schwerbehindertenvertretung (§ 178 Absatz 2 SGB IX) um eine Unwirksamkeitsklausel erweitert worden. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam (§ 178 Absatz 2 Satz 3 SGB IX).

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat in einem Positionspapier zur Neuregelung Stellung genommen und eine Reihe von Verfahrensfragen aufgegriffen. Die ВIH-Stellungnahme zur Unwirksamkeitsklausel finden Sie unter dem Link: https://www.integrationsaemter.de/files/11/2017-03-21_-_Stellungnahme_BIH_zur_Unwirksamkeitsklausel_x.pdf

Dieses Rundschreiben als PDF herunterladen:
AGSVB Rundschreiben 02/2018