Die Bundesagentur für Arbeit hat vor dem Hintergrund der zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Anderungen im SGB IX ihre beiden fachlichen Weisungen zur Gleichstellung, insbesondere zum Gleichstellungsverfahren, angepasst.
In einem gesonderten Punkt wird auf die Besonderheiten bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen des öffentlichen Dienstes und der hierzu ergangenen Rechtsprechung eingegangen. Interessant ist ferner der Hinweis, dass Zusicherungen der Gleichstellung nicht mehr zu erteilen sind; d.h. bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Gleichstellung unmittelbar zu erteilen. Bestehende Zusicherungen behalten ihre Wirkung.
- Fachliche Weisung zu § 2 SGB IX Begriffsbestimmung, die unter dem Link https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/FW-SGB-IX-2_ba014661.pdf zu finden ist.
- Fachliche Weisung zu § 151 SGB IX Geltungsbereich, die Sie unter dem Link https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/doc_ba016002.pdf finden.
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AGSVB Rundschreiben 02/2018