Am 29. Januar 2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) beschlossen.
Der Entwurf enthält u. a. zwei Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente:
- Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, bekommt bisher eine Rente, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr so weiter gearbeitet wie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung, das ist die sogenannte Zurechnungszeit. Diese Zeit soll nun bis zum 62. Lebensjahr verlängert werden.
- Zudem sollen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht zählen, wenn sie die Bewertung der Zurechnungszeit verringern. Häufig schmälert eine schrittweise sich vermindernde Erwerbsfähigkeit schon vor dem Eintritt der Erwerbsminderung das Einkommen, zum Beispiel durch den Wegfall von Überstunden, den Wechsel in Teilzeit oder Phasen der Die daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Bewertung der Zurechnungszeit werden zukünftig verringert.
Ferner umfasst der Entwurf Sonderregelungen für besonders langjährig Versicherte, die dadurch bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze ab Vollendung des 63. Lebensjahres eine abschlagsfreie Altersrente beziehen können. Voraussetzung hierfür sind 45 Jahre an Pflichtbeiträgen. Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug wird schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Den Gesetzentwurf (Bundesratsdrucksache 25/14) finden Sie unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2014/0001-0100/0025-14.html?cms_fromSearch=true&cms_templateQueryString=Suchbegriff , weitere Informationen unter www.rentenpaket.de
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AGSVB Rundschreiben 01/2014