EU ratifiziert UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Mit der Ratifizierung der UN-Konvention am 23.12.2010 über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat die Europäische Union als Ganzes die Gleichbehandlung und den Schutz von behinderten Menschen festgeschrieben.
Die Konvention gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten auf gleicher Basis wahrnehmen können wie alle anderen. Die EU ist damit verpflichtet, politische Maßnahmen, Gesetze und Programme auf EU-Ebene mit den Bestimmungen der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Einklang zu bringen, soweit es ihre Zuständigkeit erlaubt.

Mehr unter diesem Link:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-4_de.htm?locale=en

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AGSVB Rundschreiben 02/2011

Rahmenvereinbarung zum Rehabilitationssport

Die Rehabilitationsträger haben zusammen mit einigen Selbsthilfeorganisationen, Behindertenverbänden sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Rahmenvereinbarung geschlossen über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining. Rehabilitationssport kommt für behinderte oder von Behinderung
bedrohte Menschen in Betracht. So stehen z.B. Angebote für Menschen
nach einem Herzinfarkt, mit einer rheumatischen Erkrankung oder für querschnittsgelähmte Menschen zur Verfügung. Die konkreten Angebote zielen in der Hauptsache auf die Verbesserung der Ausdauer, der Kraft und der Beweglichkeit sowie auf die Hilfe zur Selbsthilfe ab. Zum 1. Januar 2011 sind die neuen Regelungen in Kraft getreten.

Die Vereinbarung finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) unter diesem Link:
http://www.bar-frankfurt.de/Rehasport.bar

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AGSVB Rundschreiben 02/2011