Mit der Ratifizierung der UN-Konvention am 23.12.2010 über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat die Europäische Union als Ganzes die Gleichbehandlung und den Schutz von behinderten Menschen festgeschrieben.
Die Konvention gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten auf gleicher Basis wahrnehmen können wie alle anderen. Die EU ist damit verpflichtet, politische Maßnahmen, Gesetze und Programme auf EU-Ebene mit den Bestimmungen der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Einklang zu bringen, soweit es ihre Zuständigkeit erlaubt.
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http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-4_de.htm?locale=en
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AGSVB Rundschreiben 02/2011