Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten

Die Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten des Bundes (Beamtenaltersteilzeitverordnung – BATZV) vom 06. Januar 2011 (BGBl I vom 17. Januar 2011, S. 2) ist am 18. Januar 2011 in Kraft getreten. Den Verordnungstext finden Sie hier: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl111001.pdf

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AGSVB Rundschreiben 03/2011

Rente mit 67 – Bericht der Bundesregierung

Mit einer Kleinen Anfrage ist die Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung herangetreten, welche Gesetzentwürfe und Verordnungen, die behinderte Menschen direkt oder indirekt betreffen, seit Beginn der 17. Wahlperiode beschlossen wurden.

Näheres finden Sie in der Antwort der Bundesregierung in der Bundestags-Drucksache 17/4589 hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/045/1704589.pdf

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AGSVB Rundschreiben 03/2011

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Mit einer Kleinen Anfrage ist die Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung herangetreten, welche Gesetzentwürfe und Verordnungen, die behinderte Menschen direkt oder indirekt betreffen, seit Beginn der 17. Wahlperiode beschlossen wurden.

Näheres finden Sie in der Antwort der Bundesregierung in der Bundestags-Drucksache 17/4589 hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/045/1704589.pdf

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AGSVB Rundschreiben 03/2011

Fachtagung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention an den Hochschulen

vom 7. - 8. April 2011 in Halle/Saale

Die „AG Recht und Politik in der Rehabilitation“ der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) veranstaltet am 07. und 08. April 2011 in den Franckeschen Stiftungen zu Halle (Saale) eine Fachtagung zum Thema „Der Beitrag des Rehabilitationsrechts zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention an den Hochschulen“. Seit der Verabschiedung der UN-Konvention ist ein Diskussionsprozess in Gang gekommen, der mit der Tagung gefördert werden soll. Der Schwerpunkt wird gelegt auf die Anforderungen an ein Rehabilitationsrecht, das sich in das Konzept „Eine Hochschule für alle“ einfügt und die Chancen behinderter Studierender verbessert.

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Europäische Regelung von Fahrgastrechten bei Bussen

Nach Flug-, Bahn- und Schiffsreisenden bekommen künftig auch Omnibusreisende europaweit grundlegende Fahrgastrechte. Eine entsprechende Verordnung verabschiedete am 15. Februar 2011 das Europäische Parlament in Straßburg.
Die Verordnung, die ab 2013 anzuwenden sein soll, gilt für Busverbindungen ab 250 km Länge. Sie regelt die Rechte der Fahrgäste in Bezug auf diskriminierungsfreie Tarifgestaltung und Beförderung, Schadensersatz bei Verlust oder Beschädigung von Rollstühlen oder Gepäck, Regelungen im Fall von Pannen, Verspätungen oder Annullierungen.

Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität können z.B. ohne Zusatzkosten von einer Begleitperson ihrer Wahl begleitet werden, wenn der Beförderer nicht in der Lage ist, angemessene Hilfe zu leisten. Außerdem umfasst die Verordnung 12 grundlegende Rechte, die auch im Bereich bis 250 km gelten und die gerade den Bedürfnissen behinderter Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität Rechnung tragen. Sobald die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist, werde ich in einem Rundschreiben darauf hinweisen.

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