Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer Kündigung

Mit dem Bundesteilhabegesetz ist die zentrale Beteiligungsnorm der Schwerbehindertenvertretung (§ 178 Absatz 2 SGB IX) um eine Unwirksamkeitsklausel erweitert worden. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam (§ 178 Absatz 2 Satz 3 SGB IX).

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat in einem Positionspapier zur Neuregelung Stellung genommen und eine Reihe von Verfahrensfragen aufgegriffen. Die ВIH-Stellungnahme zur Unwirksamkeitsklausel finden Sie unter dem Link: https://www.integrationsaemter.de/files/11/2017-03-21_-_Stellungnahme_BIH_zur_Unwirksamkeitsklausel_x.pdf

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AGSVB Rundschreiben 02/2018

Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung, Freistellung der Vertrauensperson und Heranziehung von Stellvertretern

Die Bundesregierung hat in ihren Antworten vom 2. Dezember 2014 auf mehrere schriftliche Fragen Stellung genommen zu den Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung, der Freistellung der Vertrauenspersonen und der Heranziehung von Stellvertretern (BT-Drucksache 18/3476). Im Einzelnen handelt es sich um die Fragen 51 – 53 auf den Seiten 38 – 40. Die Bundestag-Drucksache finden Sie unter folgendem Link:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf

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AGSVB Rundschreiben 02/2015

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu „Praktische und rechtliche Situation der Schwerbehindertenvertretungen“

Gegenstand der Kleinen Anfrage sind unter anderem Themen wie Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten und der ihnen Gleichgestellten in den Unternehmen, Erfüllung der Beschäftigungsquote, Wahlen zu der Schwerbehindertenvertretung, Freistellung von Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen und Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Absatz 2 SGB IX.

Zu dem vollständigen Wortlaut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestags-Drucksache 17/9347 vom 19.04.2012) gelangen Sie über den nachfolgendem Link http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/428/42839.html.

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AGSVB Rundschreiben 01/2012