Große Anfrage „Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland“

Die Bundesregierung hat Ende Oktober 2015 ihre Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt (BT-Drucksache 18/6533). Die 241 Fragen wurden zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilbereichen vor dem Hintergrund der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes, der Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen, der Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen, der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Nationalen Aktionsplans gestellt.

Auf einige ausgewählte Fragen möchte ich hier gesondert hinweisen: 

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Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung, Freistellung der Vertrauensperson und Heranziehung von Stellvertretern

Die Bundesregierung hat in ihren Antworten vom 2. Dezember 2014 auf mehrere schriftliche Fragen Stellung genommen zu den Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung, der Freistellung der Vertrauenspersonen und der Heranziehung von Stellvertretern (BT-Drucksache 18/3476). Im Einzelnen handelt es sich um die Fragen 51 – 53 auf den Seiten 38 – 40. Die Bundestag-Drucksache finden Sie unter folgendem Link:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf

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AGSVB Rundschreiben 02/2015

Digitale Verwaltung 2020

Im Zuge der Umsetzung der Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung (BT-Drs. 18/2390) hat das Bundeskabinett das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ beschlossen. Ein zentrales Handlungsfeld des Programms „Digitale Verwaltung 2020“ sind die Maßnahmen zur Umsetzung des eGovernment-Gesetzes. Hierzu zählt die Barrierefreiheit (Punkt 2.3.2 auf Seite 17). Ziel ist es, die elektronische Verwaltungsarbeit im Bund nach innen wie außen barrierefrei auszugestalten. Somit dient Barrierefreiheit nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch allen Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung. Die Schwerbehindertenvertretungen werden mit dafür Sorge tragen, dass die an den Arbeitsplätzen eingesetzten Informations- und Kommunikationstechniken und Verfahren auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Behinderung gut und effizient genutzt werden können.

Das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ finden Sie unter folgendem Link: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Pressemitteilungen/2014/09/regierungsprogramm-digitale-verwaltung-2020.pdf?blob=publicationFile

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AGSVB Rundschreiben 02/2015

Gesetzliche Rentenversicherung – Gesetzentwurf

Am 29. Januar 2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) beschlossen.

Der Entwurf enthält u. a. zwei Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente:

  • Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, bekommt bisher eine Rente, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr so weiter gearbeitet wie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung, das ist die sogenannte Zurechnungszeit. Diese Zeit soll nun bis zum 62. Lebensjahr verlängert werden.
  • Zudem sollen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht zählen, wenn sie die Bewertung der Zurechnungszeit verringern. Häufig schmälert eine schrittweise sich vermindernde Erwerbsfähigkeit schon vor dem Eintritt der Erwerbsminderung das Einkommen, zum Beispiel durch den Wegfall von Überstunden, den Wechsel in Teilzeit oder Phasen der Die daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Bewertung der Zurechnungszeit werden zukünftig verringert.
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Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu „Praktische und rechtliche Situation der Schwerbehindertenvertretungen“

Gegenstand der Kleinen Anfrage sind unter anderem Themen wie Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten und der ihnen Gleichgestellten in den Unternehmen, Erfüllung der Beschäftigungsquote, Wahlen zu der Schwerbehindertenvertretung, Freistellung von Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen und Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Absatz 2 SGB IX.

Zu dem vollständigen Wortlaut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestags-Drucksache 17/9347 vom 19.04.2012) gelangen Sie über den nachfolgendem Link http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/428/42839.html.

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AGSVB Rundschreiben 01/2012

Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten

Die Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten des Bundes (Beamtenaltersteilzeitverordnung – BATZV) vom 06. Januar 2011 (BGBl I vom 17. Januar 2011, S. 2) ist am 18. Januar 2011 in Kraft getreten. Den Verordnungstext finden Sie hier: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl111001.pdf

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AGSVB Rundschreiben 03/2011

Rente mit 67 – Bericht der Bundesregierung

Mit einer Kleinen Anfrage ist die Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung herangetreten, welche Gesetzentwürfe und Verordnungen, die behinderte Menschen direkt oder indirekt betreffen, seit Beginn der 17. Wahlperiode beschlossen wurden.

Näheres finden Sie in der Antwort der Bundesregierung in der Bundestags-Drucksache 17/4589 hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/045/1704589.pdf

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AGSVB Rundschreiben 03/2011