Die Rehabilitationsträger haben zusammen mit einigen Selbsthilfeorganisationen, Behindertenverbänden sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Rahmenvereinbarung geschlossen über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining. Rehabilitationssport kommt für behinderte oder von Behinderung
bedrohte Menschen in Betracht. So stehen z.B. Angebote für Menschen
nach einem Herzinfarkt, mit einer rheumatischen Erkrankung oder für querschnittsgelähmte Menschen zur Verfügung. Die konkreten Angebote zielen in der Hauptsache auf die Verbesserung der Ausdauer, der Kraft und der Beweglichkeit sowie auf die Hilfe zur Selbsthilfe ab. Zum 1. Januar 2011 sind die neuen Regelungen in Kraft getreten.
Die Vereinbarung finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) unter diesem Link:
http://www.bar-frankfurt.de/Rehasport.bar
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AGSVB Rundschreiben 02/2011