Behindertengleichstellungsrecht

Das Bundeskabinett hat am 13. Januar 2016 den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen. Zu den Schwerpunkten der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zählen insbesondere:

Der Behinderungsbegriff des BGG wird an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) angepasst. Er beschreibt Behinderung als das Ergebnis von Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit Barrieren, die umwelt- oder einstellungsbedingt sind.

Das bestehende Benachteiligungsverbot im BGG wird dahingehend ergänzt, dass die Versagung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen eine Benachteiligung im Sinne dieses Gesetzes ist. Angemessene Vorkehrungen sind Maßnahmen, die im Einzelfall geeignet und erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass ein Mensch mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen alle Rechte genießen und ausüben kann, und die Träger öffentlicher Gewalt nicht unverhältnismäßig oder unbillig belasten.

Innerhalb der Bundesverwaltung wird die Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Informationstechnik verbessert.

Alle zivilen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sollen barrierefrei gestaltet werden (Bisher umfasste die Regelung neben Neubauten nur „große“ Um- und Erweiterungsbauten).

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Große Anfrage „Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland“

Die Bundesregierung hat Ende Oktober 2015 ihre Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt (BT-Drucksache 18/6533). Die 241 Fragen wurden zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilbereichen vor dem Hintergrund der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes, der Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen, der Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen, der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Nationalen Aktionsplans gestellt.

Auf einige ausgewählte Fragen möchte ich hier gesondert hinweisen: 

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Staatenprüfungsverfahren und Parallelbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention

Im Staatenprüfungsverfahren zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am 26./ 27.03.2015 in Genf hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) den Staatenbericht Deutschlands geprüft. Der CRPD-Ausschuss hat seine abschließenden Bemerkungen zu diesem Bericht, in denen Anforderungen formuliert werden, wie die UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt werden soll, am 17.04.2015 englischsprachig veröffentlicht.

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Koalitionsvertrag 2013

Der Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ wurde von den Spitzen der Koalitionspartner CDU, CSU und SPD  am 27. November 2013 unterzeichnet. Das Ergebnis der Mitgliederbefragung der SPD wird in wenigen Tagen vorliegen. Nachfolgend sind die für unsere Arbeit wichtigen Punkte aufgeführt (die Nummerierung ist dem Koalitionsvertrag entnommen):

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Rente mit 67 – Bericht der Bundesregierung

Mit einer Kleinen Anfrage ist die Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung herangetreten, welche Gesetzentwürfe und Verordnungen, die behinderte Menschen direkt oder indirekt betreffen, seit Beginn der 17. Wahlperiode beschlossen wurden.

Näheres finden Sie in der Antwort der Bundesregierung in der Bundestags-Drucksache 17/4589 hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/045/1704589.pdf

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AGSVB Rundschreiben 03/2011

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Mit einer Kleinen Anfrage ist die Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung herangetreten, welche Gesetzentwürfe und Verordnungen, die behinderte Menschen direkt oder indirekt betreffen, seit Beginn der 17. Wahlperiode beschlossen wurden.

Näheres finden Sie in der Antwort der Bundesregierung in der Bundestags-Drucksache 17/4589 hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/045/1704589.pdf

Dieses Rundschreiben als PDF herunterladen:
AGSVB Rundschreiben 03/2011

Fachtagung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention an den Hochschulen

vom 7. - 8. April 2011 in Halle/Saale

Die „AG Recht und Politik in der Rehabilitation“ der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) veranstaltet am 07. und 08. April 2011 in den Franckeschen Stiftungen zu Halle (Saale) eine Fachtagung zum Thema „Der Beitrag des Rehabilitationsrechts zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention an den Hochschulen“. Seit der Verabschiedung der UN-Konvention ist ein Diskussionsprozess in Gang gekommen, der mit der Tagung gefördert werden soll. Der Schwerpunkt wird gelegt auf die Anforderungen an ein Rehabilitationsrecht, das sich in das Konzept „Eine Hochschule für alle“ einfügt und die Chancen behinderter Studierender verbessert.

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