BAG-Urteil: Wahlen der Stufenvertretungen

Für die anstehenden Wahlen der Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretungen ist eine vor kurzem veröffentlichte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juli 2014 (7 ABR 61/12) von großer Bedeutung.

Das BAG hat die Wahl der Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Bundesministerium der Verteidigung und die Wahl der sieben Stellvertreter der Hauptvertrauensperson für unwirksam erklärt. Die Wahlen wurden fälschlicherweise im vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt.
Seinen Beschluss begründet das BAG wie folgt:

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Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung

Für die bevorstehenden Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ein erheblicher zeitlicher Vorlauf für die Gewinnung von Stellvertretern, Wahlvorstand usw. erforderlich ist. Auf den Internetseiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ist ein ZB Spezial SBV-Wahl 2014 eingerichtet.

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Fachgespräch der CDU/CSU- und SPD-Fraktion zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen

Am 8. Mai 2014 fand in Berlin ein gemeinsames Fachgespräch der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen statt, zu dem mehrere Sachverständige eingeladen waren – siehe Pressemitteilung „Beteiligung von Schwerbehindertenvertretern stärken – Schlüsselrolle bei Prävention und Wiedereingliederung” des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion, Herrn Schummer, MdB, zu dem Fachgespräch: https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/beteiligung-von-schwerbehindertenvertretern-staerken

Meine Antworten als Sachverständiger auf die schriftlichen Fragen im Rahmen des Fachgesprächs können Sie hier nachlesen:

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Arbeitshilfen für schwerhörige sowie blinde und sehbehinderte Beschäftigte

Projekt hörkomm.de

hörkomm.de verbessert die Teilhabechancen von schwerhörigen Beschäftigten im Arbeitsleben. Das Projekt entwickelt Kriterien für eine barrierefreie Arbeitswelt für Hörgeschädigte. Auf der Homepage finden sich umfangreiche Informationen unter anderem zu Hilfsmitteln und guten Beispielen aus der Praxis (hier der Link www.hoerkomm.de). hörkomm.de wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.

Projekt Incobs

Incobs.de informiert über Technologien für Blinde und Sehbehinderte. Incobs testet Geräte, Software und Hilfsmittel auf ihre Tauglichkeit für blinde und sehbehinderte Nutzer. Die Homepage enthält u. a. Tests, Leitfäden und Fachbeiträge aus den Bereichen Sehbehinderung und Barrierefreiheit. (Hier der Link: www.incobs.de)

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Gesetzliche Rentenversicherung – Gesetzentwurf

Am 29. Januar 2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) beschlossen.

Der Entwurf enthält u. a. zwei Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente:

  • Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, bekommt bisher eine Rente, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr so weiter gearbeitet wie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung, das ist die sogenannte Zurechnungszeit. Diese Zeit soll nun bis zum 62. Lebensjahr verlängert werden.
  • Zudem sollen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht zählen, wenn sie die Bewertung der Zurechnungszeit verringern. Häufig schmälert eine schrittweise sich vermindernde Erwerbsfähigkeit schon vor dem Eintritt der Erwerbsminderung das Einkommen, zum Beispiel durch den Wegfall von Überstunden, den Wechsel in Teilzeit oder Phasen der Die daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Bewertung der Zurechnungszeit werden zukünftig verringert.
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Ernennung von Frau Verena Bentele zur Behindertenbeauftragten

Das Bundeskabinett hat am 15. Januar 2014 Frau Verena Bentele zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen ernannt. Frau Bentele hat die Nachfolge von Herrn Hubert Hüppe angetreten.

Mit nachfolgendem Link gelangen Sie auf die Internetseite der neuen Behindertenbeauftragten: www.behindertenbeauftragte.de

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AGSVB Rundschreiben 01/2014

Koalitionsvertrag 2013

Der Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ wurde von den Spitzen der Koalitionspartner CDU, CSU und SPD  am 27. November 2013 unterzeichnet. Das Ergebnis der Mitgliederbefragung der SPD wird in wenigen Tagen vorliegen. Nachfolgend sind die für unsere Arbeit wichtigen Punkte aufgeführt (die Nummerierung ist dem Koalitionsvertrag entnommen):

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