Große Anfrage „Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland“

Die Bundesregierung hat Ende Oktober 2015 ihre Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt (BT-Drucksache 18/6533). Die 241 Fragen wurden zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilbereichen vor dem Hintergrund der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes, der Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen, der Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen, der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Nationalen Aktionsplans gestellt.

Auf einige ausgewählte Fragen möchte ich hier gesondert hinweisen: 

Informationen zu Programmen und Konzepten zur Barrierefreiheit in unterschiedlichen Lebensbereichen sowie zur verbindlichen Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei öffentlichen Aufträgen finden Sie unter den Fragen 12 und 13, zur Barrierefreiheit von Informationsangeboten des Bundes unter 14 und 15. Die Fragen 28 und 29 befassen sich mit der Überprüfung bestehender Gesetze auf Vereinbarkeit mit der UN-BRK. In den Fragen 85–97 geht es um die Situation Studierender mit Behinderung an deutschen Hochschulen.

Fragen zur Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen finden Sie unter Fragen 98 bis 103 und zu Maßnahmen zur Stärkung eines inklusiven Arbeitsmarktes finden Sie unter 110 und 111.

In Frage 131 wird auf geplante Verbesserungen der Arbeitsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretungen hingewiesen.

Frage 194 befasst sich mit Aktivitäten der Bundesregierung zur Sensibilisierung, Beratung und Information von Arbeitgebern.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage finden Sie unter folgendem Link:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806533.pdf .

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AGSVB Rundschreiben 01/2016