Große Anfrage „Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland“

Die Bundesregierung hat Ende Oktober 2015 ihre Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt (BT-Drucksache 18/6533). Die 241 Fragen wurden zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilbereichen vor dem Hintergrund der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes, der Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen, der Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen, der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Nationalen Aktionsplans gestellt.

Auf einige ausgewählte Fragen möchte ich hier gesondert hinweisen: 

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Staatenprüfungsverfahren und Parallelbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention

Im Staatenprüfungsverfahren zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am 26./ 27.03.2015 in Genf hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) den Staatenbericht Deutschlands geprüft. Der CRPD-Ausschuss hat seine abschließenden Bemerkungen zu diesem Bericht, in denen Anforderungen formuliert werden, wie die UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt werden soll, am 17.04.2015 englischsprachig veröffentlicht.

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Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung, Freistellung der Vertrauensperson und Heranziehung von Stellvertretern

Die Bundesregierung hat in ihren Antworten vom 2. Dezember 2014 auf mehrere schriftliche Fragen Stellung genommen zu den Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung, der Freistellung der Vertrauenspersonen und der Heranziehung von Stellvertretern (BT-Drucksache 18/3476). Im Einzelnen handelt es sich um die Fragen 51 – 53 auf den Seiten 38 – 40. Die Bundestag-Drucksache finden Sie unter folgendem Link:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf

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AGSVB Rundschreiben 02/2015

Digitale Verwaltung 2020

Im Zuge der Umsetzung der Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung (BT-Drs. 18/2390) hat das Bundeskabinett das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ beschlossen. Ein zentrales Handlungsfeld des Programms „Digitale Verwaltung 2020“ sind die Maßnahmen zur Umsetzung des eGovernment-Gesetzes. Hierzu zählt die Barrierefreiheit (Punkt 2.3.2 auf Seite 17). Ziel ist es, die elektronische Verwaltungsarbeit im Bund nach innen wie außen barrierefrei auszugestalten. Somit dient Barrierefreiheit nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch allen Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung. Die Schwerbehindertenvertretungen werden mit dafür Sorge tragen, dass die an den Arbeitsplätzen eingesetzten Informations- und Kommunikationstechniken und Verfahren auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Behinderung gut und effizient genutzt werden können.

Das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ finden Sie unter folgendem Link: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Pressemitteilungen/2014/09/regierungsprogramm-digitale-verwaltung-2020.pdf?blob=publicationFile

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AGSVB Rundschreiben 02/2015

Neues Rechtsinformations-Portal des REHADAT-Informationssystems

Unter www.rehadat-recht.de ist das neueste Portal des REHADAT- Informationssystems online gegangen. Das Portal informiert über Urteile und Gesetze mit einem Bezug zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Der Nutzer findet Gerichtsentscheidungen aus dem Arbeits- und Sozialrecht, die wichtigsten Gesetze und Verordnungen sowie Links zu Veröffentlichungen.

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AGSVB Rundschreiben 02/2015

Haushaltsgesetz 2015

Das Haushaltsgesetz 2015 vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2442) sieht in §°20 Absatz°2 – wie in den Vorjahren – vor, dass Planstellen und Stellen, die einen kw-Vermerk tragen, nach ihrem Freiwerden mit schwerbehinderten Menschen (Neueinstellungen) wiederbesetzt werden können, sofern die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen 6°% der Planstellen und Stellen des Einzelplans nicht erreicht ist. §°6 Haushaltsgesetz 2015 sieht ferner vor, dass das eingenommene Geld für die Eingliederung Schwerbehinderter bei der Behörde verbleibt.
Mehr erfahren Sie unter diesem Link:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s2442.pdf

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AGSVB Rundschreiben 01/2015

Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen auch bei beruflichem Aufstieg

Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50, aber wenigstens 30, sollen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können (§ 2 Absatz 3 SGB IX). Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seiner Entscheidung vom 6. August 2014 (B 11 AL 5/14R) klargestellt, dass dem Anspruch auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes nicht entgegensteht, dass ein Antragsteller einen geeigneten Arbeitsplatz innehat.

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